AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Hochzeitsfilme

§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von Promedia Solutions erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Bestätigung des Auftrages per E-Mail zu. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Haftungsbeschränkungen
Unsere Filme werden auf Wunsch des Auftraggebers auf BluRay gebrannt. Die Eignung dieser BluRay zur Wiedergabe auf Abspielgeräten des Kunden geht zu dessen Risiko. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber Promedia Solutions zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Promedia Solutions haftet nicht bei Ausfall von Promedia Solutions aufgrund von Krankheit, technischen Störungen der Ausrüstung und nicht bei verkehrstechnischen Behinderungen (z.B. Stau, Unfall, technischer Schaden am Kfz), die zu Dreh-Ausfällen oder Verzögerungen führen. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Filmaufnahmen) leistet Promedia Solutions nur nach eigenem Ermessen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 3 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.

§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

§ 5 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich Promedia Solutions zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt an Promedia Solutions zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber. Diese Gewährleistung gilt nicht bei Nichtgefallen des fertiggestellten Films, sofern die Wünsche oder Vorstellungen des Auftraggebers zuvor nicht deutlich schriftlich dargestellt wurden.

§ 6 Lieferfrist
Lieferfristen müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

§ 7 Zahlung
50 Prozent der vereinbarten Summe sind für die feste Buchung des Kameramanns vor dem Drehtermin fällig. Der Restbetrag ist mit der Übergabe der finalen Filmversion fällig. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so sind folgende Entschädigungen fällig:

bis 3 Monate vor Aufnahmetermin: 10 % des Betrages.
ab 3-1 Monat vor Aufnahmetermin: 30 % des Betrages.
1 Monat-1 Tag vor Aufnahmetermin: 50 % des Betrages.
Am Aufnahmetermin: 100% des Betrages.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Promedia Solutions.

§ 9 Auftrag zur Dienstleistung
Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Ereignisses beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl in Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.

§ 10 Nutzung des Materials
Promedia Solutions behält sich vor, alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.

§ 11 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn, wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht, uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 12 Recht, Gerichtsstand
Zugrunde liegt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist 91301 Forchheim.

§ 13 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle weiteren Medienproduktionen

§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Promedia Solutions und seinen Kunden (Auftraggeber).
1.2 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Promedia Solutions ausdrücklich anerkannt.
1.3 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Produktion zu gewährleisten (z.B. Zugang zu Drehorten, Pünktlichkeit, etc.).
1.4 Die Beistellung von Darstellern und Protagonisten sowie Einholung der nötigen Rechteübertragungen dieser obliegt dem Auftraggeber, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Promedia Solutions überträgt keine Rechte von Darstellern oder Protagonisten an den Auftraggeber.
1.5 Promedia Solutions hat das Recht, den Namen und das Logo des Auftraggebers, den jeweiligen Produktionsumfang und den produzierten Film – auch in Ausschnitten und als Zusammenschnitt mit anderen Filmen (Best of) – als Referenz auf der eignen Website und auf Partnerwebsites, auf DVD oder ähnlichen Medien und Verbreitungswegen als Referenz für Werbung und Promotion zu nutzen. In diesem Zusammenhang behält sich Promedia Solutions das Recht vor, die abgenommene Produktion mit einem eigenen Logo, einem Schriftzug usw. zu branden.
1.6 Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Filmmaterials durch den Auftraggeber entstehen (insbesondere GEMA-Gebühren), übernimmt ausnahmslos der Auftraggeber, der ebenso verpflichtet ist, die notwendigen Anmeldeverfahren bei der GEMA durchzuführen.

§ 2 Vertragsverhältnis
2.1 Verträge zwischen Promedia Solutions und Auftraggeber entstehen durch Annahme eines schriftlichen Angebotes oder durch einen schriftlichen Vertrag.
2.2 Promedia Solutions gibt nach Aufforderung des Auftraggebers ein Vertragsangebot ab, an welches sich Promedia Solutions, wenn nicht anders festgehalten, zwei Wochen bindet.
2.3 Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 30 Tage vor Auftrags-Ausführung: 40% des vereinbarten Entgeltes; Rücktritt bis 20 Tage vor Auftrags-Ausführung: 60% des vereinbarten Entgeltes; Rücktritt bis 10 Tage vor Auftrags-Ausführung: 80% des vereinbarten Entgeltes; soweit im Vertrag nicht anders vereinbart. Sollte es durch den Kunden zu einer Auftragsausführung an einem anderen Termin kommen, werden Ausfallkosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Promedia Solutions ist möglich durch technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod. Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Zahlungen
3.1 Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Promedia Solutions direkt vorzunehmen. Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den im Angebot / Vertrag genannten. Für sonstige Lieferungen und Leistungen gilt die Zahlung per Vorkasse, wenn nicht anders vereinbart.
3.2 Zur Wahrung von Zahlungsfristen muss der Betrag auf dem Konto von Promedia Solutions gutgeschrieben oder in bar übergeben sein. Nach Ablauf der Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Wenn der Auftraggeber nach erfolgter Mahnung weitere 14 Tage in Rückstand gerät, ist Promedia Solutions berechtigt, jede weitere Tätigkeit und Leistungen einzustellen.
3.3 Im Falle des Zahlungsverzuges hat Promedia Solutions das Recht dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszinsatz (§ 247 BGB) zu berechnen.

§ 4 Videoproduktion
4.1 Promedia Solutions produziert als Filmhersteller in eigener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Umfang der Produktion ergibt sich aus den im Angebot / Produktionsvertrag genannten Leistungen.
4.2 Bei der Ausführung obliegen Promedia Solutions bis zum fertigen Produkt sämtliche künstlerische und organisatorische Tätigkeiten, wie z.B. Drehvorbereitung, Stellung des Personals und der technischen Ausrüstung, Durchführung der Dreharbeiten, Redaktion und Postproduktion. Hierbei findet eine Abstimmung mit dem Auftraggeber statt, das Entscheidungsrecht unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers liegt bei Promedia Solutions.
4.3 Der Auftraggeber hat für die Promedia Solutions genannten Drehorte und Gegenstände Drehgenehmigungen einzuholen, anwesende Personen über die Videoaufnahmen zu informieren und deren Einverständnis einzuholen, bzw. Promedia Solutions mitzuteilen welche dies verweigern.
4.4 Bei Eventfilmen wie z.B. Hochzeiten, Konzerten, Abschlussfeiern ist Promedia Solutions in der Gestaltung der Filme frei, da feste Abläufe hier nicht eingeplant werden können. Promedia Solutions zeichnet die Events mit größter Sorgfalt und allen vertraglich vereinbarten Inhalten auf und schneidet diese anschließend zu einem Film zusammen.

Firmenanschrift Kontaktdaten:
Promedia Solutions
Inh. Christian Blank
Schlossgarten 12
91352 Hallerndorf
E-Mail: christian.blank(at)promedia-solutions.de
Internet: www.promedia-solutions.de

§ 5 Audioproduktion
5.1 Promedia Solutions produziert als Dienstleister in eigener wirtschaftlicher Verantwortung. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den im Angebot Genannten.
5.2 Vorlagen und Dateien, welche Promedia Solutions zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erstellt, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabe- oder Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
5.3 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Hierbei findet vor der Auftragsbearbeitung eine Abstimmung mit dem Auftraggeber statt, welche mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Eine notwendige Freigabe von Zwischenergebnissen ist gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten gelten die Bestimmungen zur Abnahme in Abschnitt 6.

§ 6 Abnahme und Lieferung
6.1 Promedia Solutions teilt dem Auftraggeber mit, wenn die vereinbarten Leistungen erbracht sind und abgenommen werden können. Diese werden dem Auftraggeber entweder auf einem Datenträger oder zum Download auf einem Server bereitgestellt.
6.2 Der Auftraggeber hat Änderungswünsche innerhalb von 7 Werktagen dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Sollte der Auftraggeber nach den erfolgten Änderungen weitere, vorher nicht geäußerte Änderungen wünschen, sind diese als erneuter, mit zusätzlichen Kosten verbundener Auftrag zu betrachten. Erhält Promedia Solutions auf das Abnahmeersuchen binnen 7 Werktagen keine Rückmeldung des Auftraggebers, gilt die Gesamtleistung als erbracht.
6.3 Nach der Fertigstellung und Abnahme liefert Promedia Solutions alle erbrachten Leistungen wie im Angebot / Vertrag beschrieben, unter Berücksichtigung der geltenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
6.4 Vom Auftraggeber gewünschte Versendungen erfolgen auf dessen Kosten und Gefahr. Er trägt ab Übergabe an das mit dem Versand beauftragte Unternehmen das Risiko des zufälligen Untergangs bzw. der Verschlechterung.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Rechtsinhaber der vertraglich vereinbarten Leistungen ist Promedia Solutions. Alle Entwürfe und erstellten Werke des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt, wobei Vorschläge der Auftraggeber kein Miturheberrecht begründen. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.
7.2 Promedia Solutions überträgt mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen die Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen in dem Umfang, wie es im Angebot / Vertrag vereinbart ist. Sollte keine gesonderte Vereinbarung vorliegen, erhält der Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht im privaten Sinne. Weitere Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Aufführung und Vorführung, Senderecht und Recht der öffentlichen Wiedergabe) verbleiben beim Auftragnehmer und können gesondert erworben werden.
7.3 Sollten bei der Leistungserbringung Gegenstände abgebildet werden oder vorbestehende Werke verwendet werden, welche vom Auftraggeber bereitgestellt werden und an denen Rechte Dritter oder des Auftraggebers bestehen, so weist der Auftraggeber von sich aus schriftlich darauf hin und sichert zu, zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte befugt zu sein. Er steht dafür ein, dass Rechte Dritter bei der Leistungserstellung nicht bestehen. Im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter haftet Promedia Solutions nicht.
7.4 Promedia Solutions behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Auftraggebervorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken auf Datenträgern und online zu speichern, vorzuführen und zu vervielfältigen, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 8 Neben- und Reisekosten
8.1 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten oder zu übernehmen.
8.2 Während mehrstündigen Dreharbeiten sind Speisen und Getränke vom Auftraggeber kostenfrei zu stellen, wenn diese verfügbar sind.

§ 9 Auftragserteilung an Dritte
9.1 Promedia Solutions ist berechtigt, die Arbeiten zur Leistungserbringung selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Zudem die zur Erfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Kopien und sonstigen relevanten Unterlagen im Rahmen der Leistungserbringung bereitzustellen und zu überlassen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Sämtliche Leistungen und Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber im Eigentum von Promedia Solutions und ist berechtigt, auch unter Aufrechterhaltung des Vertrages, die Eigentumsvorbehaltsgegenstände heraus zu verlangen.
10.2 Promedia Solutions kann bis zur vollständigen Bezahlung jegliche Nutzung und Verwertung der gelieferten Leistungen und Waren untersagen.

§ 11 Gewährleistung
11.1 Promedia Solutions leistet dafür Gewähr, dass die gelieferten Leistungen und Produkte den vereinbarten Vorgaben entsprechen und nicht mit Mangeln behaftet sind.
11.2 Promedia Solutions behält sich zunächst vor, nach ihrer Wahl bis zu zwei Mal Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Dem Auftraggeber wird vorbehalten bei zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
11.3 Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unmittelbar, längstens 2 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber Promedia Solutions anzuzeigen. Bei Nichteinhalten der Frist ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme. Wenn der Auftraggeber den Mangel bei der Abnahme bereits kennt, so kann er Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn er sich die Geltendmachung bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält (§ 640 Abs. 2 BGB).
11.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Promedia Solutions durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Garantien im Rechtssinne werden nicht übernommen, Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11.6 Promedia Solutions übernimmt keinerlei Gewähr für eine bestimmte Werbewirksamkeit oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges der gelieferten Leistungen und Produkte.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
12.1 Der Auftraggeber (als Verbraucher gem. § 13 BGB) kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Firmenanschrift Kontaktdaten:
Promedia Solutions
Inh. Christian Blank
Schlossgarten 12
91352 Hallerndorf
E-Mail: christian.blank(at)promedia-solutions.de
Internet: www.promedia-solutions.de

12.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. entgangene Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Auftraggeber insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt sein.
12.3 Das Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn Promedia Solutions mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder er diese selbst veranlasst hat (z.B. bei Videoproduktionen mit einer auftraggeberbezogenen Bestellung).

§ 13 Datenschutz
13.1 Promedia Solutions speichert und nutzt Daten des Auftraggebers zur Angebotserstellung, Vertragsabwicklung und zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet besteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

§ 14 Haftung
14.1 Promedia Solutions haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Promedia Solutions nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.2 Sofern Promedia Solutions Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Promedia Solutions hiermit sämtliche zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Promedia Solutions zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
14.3 Der Auftraggeber stellt Promedia Solutions von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. die Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
14.4 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten wiederherzustellen.

§ 15 Sonstiges
15.1 Treten bei Dreh-/Veranstaltungsbeginn oder der Anlieferung von Mietgegenständen Verzögerungen auf, die auf Verkehrsunfall, Stau, höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, so zieht dies keinen Preisnachlass nach sich.
15.2 Bei schuldhafter oder fahrlässiger Vertragsverletzung im Sinne des BGB wird eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Nettobetrages zugunsten des, bzw. der geschädigten Vertragspartner fällig. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
16.2 Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
16.3 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Promedia Solutions und seinen Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.4 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, 91301 Forchheim vereinbart.